Verbringung von Abfällen

Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Union.

Wenn Sie Abfall von einem in ein anderes Land verbringen, haben Sie sich als Transportunternehmer an Regelungen zu halten. Der Staat will die illegale und umweltbelastende Entsorgung von Abfällen verhindern. Darum hat Europa diese Regelungen aufgestellt, die sogenannte VVA (Europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen). In dieser Broschüre wird kurz angegeben, welche Dokumente erforderlich sind und welche Anforderungen eine Abfallverbringung erfüllen muss.
Wenn Ihre Papiere in Ordnung sind, wird eine Kontrolle durch die Inspektion schneller verlaufen.

Was muss beim Transport von Abfall mitgeführt werden?

Es sind 2 Situationen zu unterscheiden:

Transport von nicht gefährlichen Abfall (grüne Liste) zur Verwertung

Beim Transport muss ein vollständig ausgefülltes Begleitformular mitgeführt werden. Offiziell heißt dies 'mitzuführende Informationen bei der Verbringung von Abfällen', wird aber auch ' Anhang VII-Dokument' genannt. Siehe beigefügte Vorlage.

Schwerpunkte beim Anhang VII-Dokument:

  • Schauen Sie, ob das Dokument vollständig ausgefüllt ist;
  • Schauen sie, ob die Ladung der Benennung in Feld 9 entspricht;
  • Bevor der Transport stattfindet, muss der Auftraggeber für den Transport das Dokument unterzeichnet haben (Feld 12);
  • Der Transportunternehmer unterzeichnet das Dokument vor dem Transport in Feld 5 a, b oder c;
  • Der letztendliche Empfänger des Abfalls unterzeichnet das Dokument nach Empfang in Feld 13.

Sonstige Abfalltransporte

Folgende Unterlagen müssen beim Transport mitgeführt werden:

  • Kopie Notifizierungsformular;
  • Kopie schriftliche Genehmigung und Bedingungen der betreffenden Behörden;
  • Begleitformular.

Die zuständigen Behörden des Versandstaats und des Empfängerstaats müssen beide die schriftliche Genehmigung für den Transport erteilt haben.

Schwerpunkte beim Notifizierungsformular:

  • Schauen Sie, ob die Ladung mit den Angaben in Feld 12 übereinstimmt;
  • Liegt die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde vor? Siehe dazu Feld 20.

Schwerpunkte beim Transportformular:

  • Gehört das Transportformular zum Notifizierungsformular? Nummer in Feld 1 überprüfen;
  • Liegt die laufende Nummer in Feld 2 innerhalb der Zahl der angegebenen Transporte in Feld 4 des Notifizierungsformulars?
  • Feld 8 a, b oder c ausfüllen;
  • Dafür sorgen, dass der Anmelder Feld 15 ausgefüllt und unterzeichnet hat;
  • Die Einrichtung, in der die Abfälle entfernt oder verwendet werden, unterzeichnet das Formular nach Eingang der Abfälle in Feld 17.

Was benötigen Sie für Ihre Unterlagen?

Sorgen Sie dafür, dass Sie für Ihre Unterlagen eine Abschrift von dem Formular bekommen, dass die Einrichtung unterzeichnet hat, wo die Abfälle entsorgt werden, oder das ein weiteres Transportunternehmen unterzeichnet hat.

VIHB-Registrierung

Wenn auf niederländischem Staatsgebiet Abfälle transportiert werden, so muss das Transportunternehmen von der niederländischen Behörde anerkannt sein durch Eintragung in die Landesliste von Unternehmen, die Abfälle transportieren, sammeln oder damit handeln oder vermitteln dürfen, die sogenannte VIHB-Liste der Stiftung NIWO. Diese VIHB-Registrierung/Lizenz muss gezeigt werden.

Aufsichtsführende Behörden

Zuständige Behörde in den Niederlanden für die Handhabung der VVA ist die Inspectie Leefomgeving en Transport (Inspektion Lebensraum und Transport) (ILT).

Die Kontrollen werden durchgeführt in Zusammenarbeit mit:

  • Polizei
  • Zoll
  • Niederländische Behörde für Nahrungsmittel- und Warenaufsicht (NVWA)
  • Niederländischer Grenzschutz
  • Lokale Umweltbehörden

Verzichterklärung

Diese Informationen sind eine Hilfeleistung und enthalten keine komplette Erläuterung der Verordnungen. Darauf können denn auch keine Rechte gegründet werden.